Das Bankett inkl. Schalenstein tangiert den Beschwerdeführer in der Ausübung seiner Eigentumsrechte, da er auf diesen Flächen nicht frei über sein Eigentum verfügen kann und in der Nutzung dieses Landstücks eingeschränkt wird. Insbesondere die Bepflanzung dieser Flächen ist aufgrund der dünnen Humusschicht eingeschränkt. Die Einschränkung betrifft die gesamte Länge des neu zu erstellenden W.____wegs auf einer Breite von ca. 40 cm. Dies stellt eine Einschränkung seiner Eigentumsfreiheit dar, welche auf den angemessenen und wirtschaftlich sinnvollen Gebrauch der restlichen Parzelle einen Einfluss hat.