Um festzustellen, ob im vorliegenden Fall eine Eigentumsbeschränkung vorliegt, ist die bisherige mit der geplanten Situation der Parzelle des Beschwerdeführers zu vergleichen. Gemäss Situationsplan sowie dem Plan Normalprofil 1:25 soll der geplante W.____weg südseitig am Rand der Parzelle über seine ganze Länge mit einem 70 cm breiten Bankett (Granitschalenstein Typ 12) erstellt werden. Dabei kommen ca. 35-40 cm des äusseren talseitigen Schalensteins mit Bankett und der Strassenabschluss auf respektive unter dem Grundstück des Beschwerdeführers zu liegen (vgl. Plan: Normalprofil 1:25).