sichtigen Parzellenteils vom zur Hälfte zu berücksichtigen Parzellenteil resultieren (sog. Zirkelkreismessung). Der Anteil der zu 100% zu berücksichtigenden Fläche der Parzelle des Beschwerdeführers verringert sich demnach bei rechtskonformer Anwendung von § 34 Abs. 2 lit. a SR gegenüber dem angefochtenen Perimeterplan weiter. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt somit als begründet.