2.2.2.1.3 Würdigung Gemäss Perimeterplan wurde von der Parzelle Nr. 354 GB B.____ der mittige nördliche Teil mit einer Fläche von 2'051 m2 zu 100% und der ganze südliche Teil mit einer Fläche von 193 m2 zu 50% in den Beitragsperimeter einbezogen. Der nördlichste Teil der Parzelle mit einer Fläche von 1'003 m2 wurde nicht in den Beitragsperimeter eingeschlossen. Dies mit der Begründung, dass für diesen Teil bereits früher Erschliessungsabgaben beim Bau der X.____strasse bezahlt wurden.