deshalb eigentlich keinen Winkel bilden, ist der fiktive Schnittpunkt der beiden Strassenachsen zu ermitteln, indem diese verlängert werden, bis sich die beiden Geraden schneiden (KÜRSTEINER, a.a.O., Rz. 532 ff.). Das Strassenreglement sieht die winkelhalbierende Messweise sowie generell ein Doppelbelastungsverbot vor (vgl. § 34 Abs. 3 SR).