Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass Parzellen an mehrere Strassen grenzen oder zumindest mehrere Strassen auf die Erschliessungssituation einer Parzelle einwirken. In diesen Fällen wird von einer Mehrfacherschliessung gesprochen. Eine Mehrfacherschliessung ist beitragsrechtlich lediglich zu beachten, wenn diese in Verbindung mit dem anwendbaren Bemessungsschema dazu führen würde, dass dieselbe Fläche mehrfach mit Beiträgen belastet werden würde.