reits erschlossenen bestehenden Gebäude gezogen und mit gehörigem Abstand zum bestehenden Gebäude zurückversetzt werden. Die Beschwerdegegnerin entgegnet, dass die X.____strasse lediglich den vordersten Teil der Parzelle Nr. 354 erschliesse und der Beschwerdeführer einen langen privaten Zugangsweg habe erstellen müssen, um zu seinem Gebäude zu gelangen.