Beim geplanten W.____weg handelt es sich gemäss gültigem Strassennetzplan um einen Erschliessungsweg, welcher den minimalen Ausbaustandard einhält. Er stellt eine Neuanlage gemäss § 30 Abs. 1 Spiegelstrich 1 SR dar, da sich am fraglichen Ort zuvor keine Strasse und auch kein Weg befunden haben (sog. Bau auf der «grünen Wiese»).