1.2 Fristwahrung Gegen Beitragsverfügungen können Betroffene innert 10 Tagen ab Erhalt beim Enteignungsgericht Beschwerde erheben (vgl. § 96a Abs. 1 lit. a EntG) und nach § 96a Abs. 1 lit. b EntG können Kostenverteilpläne während der Auflagefrist mit Beschwerde angefochten werden. Die provisorische Beitragsverfügung – datiert vom 24. August 2020 – wurde dem Beschwerdeführer per Einschreiben eröffnet. Dem Einschreiben lagen der Perimeterplan sowie die Kostenverteiltabelle bei.