sämtliche Unterlagen zum Strassenbeitragsverfahren «X.____strasse», welche Aufschluss darüber geben, welche Flächen der Parzelle des Beschwerdeführers zu welchem Prozentsatz von dessen Perimetergebiet erfasst waren, schnellstmöglich einzureichen. Mit E-Mail vom 25. Juni 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Gericht die eingeforderten Unterlagen zu. B. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen. Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: