terlagen ein. Am 29. April 2021 fand eine Vorverhandlung statt. Ein Vergleichsversuch anlässlich der Vorverhandlung blieb erfolglos. Die Verfahrensleitung schloss mit Verfügung vom 4. Mai 2021 den Schriftenwechsel, überwies die Angelegenheit der Fünferkammer zur Beurteilung und ordnete einen Augenschein und eine Parteiverhandlung an. Mittels Mitteilung vom 12. Mai 2021 wurde den Parteien der Augenschein vom 17. Juni 2021 sowie die Hauptverhandlung vom 1. Juli 2021 angezeigt. Die Fünferkammer des Enteignungsgerichts nahm das Grundstück Nr. 354 GB B.____ des Beschwerdeführers am 17. Juni 2021 im Beisein der Parteien in Augenschein.