A. Mit Einsprache (recte: Beschwerde) vom 30. September 2020 focht der Beschwerdeführer die Verfügung vom 24. August 2020 am Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend: Enteignungsgericht), an und beantragte sinngemäss die Entbindung von einer Beitragsverpflichtung bzw. die angemessene Reduktion des Beitragsanteils; unter o/e-Kostenfolge. Mit Präsidialverfügung vom 15. Oktober 2020 forderte das Enteignungsgericht die Beschwerdegegnerin zur schriftlichen Stellungnahme und zur Einreichung aller relevanten Pläne und Unterlagen. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Stellungnahme vom 23. November 2020 vernehmen und reichte die verlangten Pläne und Un-