5. Dieser Beschluss wird dem Gesuchsteller (1), den Gesuchsgegnern Nrn. 1-10 (je 1), dem Vertreter der Gesuchsgegner Nr. 11 (2) sowie dem Grundbuchamt R.____ (1) im Dispositiv mitgeteilt. Die schriftliche Begründung zum Beschluss wird nachgereicht. Liestal, 20. Juli 2020 Im Namen der Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft IN RECHTSKRAFT Abteilungspräsident: Gerichtsschreiber: Dr. Ivo Corvini-Mohn Dr. Thomas Kürsteiner