3. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 2'900.00 für die Bewilligung des Gesuchs und CHF 100.00 für den Abschreibungsbeschluss festgesetzt und im Total von CHF 3'000.00 dem Gesuchsteller auferlegt. 4. Die ausserordentlichen Kosten der Gesuchsgegner Nrn. 1-10 werden wettgeschlagen. Der Gesuchsteller hat den Gesuchsgegnern Nr. 11 eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 2'435.65 (inkl. Mehrwertsteuer und Barauslagen) zu bezahlen. -2-