2. Das Gesuch um Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung wird, soweit es die Gesuchsgegner Nr. 10 betrifft, zufolge deren Zustimmung zu einem freihändigen Erwerb ihres anteilsmässigen Eigentumsrechts an Parzelle Nr. A-284 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde R.____ gemäss dem Landerwerbsblatt zu Position Nr. 04 zum Plan Nr. 873380.3000-007 vom 11. September 2018 betreffend das kantonale Kreiselbauprojekt am Knoten «U.____ring/V.____weg» über eine Abtretungsfläche von ca. 139 m2 und die vorübergehende Beanspruchung einer Fläche im Umfang von ca. 104 m2 als gegenstandslos geworden abgeschrieben.