CHF 2'403.00 (exkl. MWST) für einen Zeitaufwand von 8.58 Stunden (recte: 8.59 Stunden) (d.h. Ansatz: CHF 279.75 pro Stunde) zuzüglich CHF 114.00 (exkl. MWST) für Barauslagen (Frankaturund Kopierkosten) sowie Mehrwertsteuer zu 7.7% auf CHF 2'517.00 in der Höhe von CHF 193.80. Gemäss § 2 Abs. 1 der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte vom 17. November 2003 (Anwaltstarif, SGS 178.112) ist die Parteientschädigung in Verfahren mit unbestimmtem Streitwert wie dem vorliegenden nach dem Zeitaufwand zu berechnen. Für Verfahren vor dem Enteignungsgericht beträgt der Stundenansatz für die Festsetzung einer Parteientschädigung praxisgemäss CHF 250.00 (vgl. dazu § 3 Abs. 1 Anwaltstarif).