ist, sie sich bis zum 4. Oktober 2016 mittels Einsprache gegen das Bauprojekt und/oder die Inanspruchnahme ihres Grundstücks wehren können und allfällige Entschädigungsforderungen bis dahin anzumelden seien, hingewiesen worden; dem Einschreiben lag das Landerwerbsblatt bei. Ebenso wurde im Amtsblatt Nr. 35 vom 1. September 2016 auf Seite 3'698 öffentlich auf die Auflage der Bauprojektunterlagen «Kreisel U.____ring/V.____weg» vom 5. September 2016 bis zum 4. Oktober 2016 (d.h. 30 Tagen) sowie die Einsprachemöglichkeit hingewiesen.