Der Gesuchsteller hat vorliegend das bau- und das enteignungsrechtliche Verfahren kombiniert, indem er die 30-tägige Planauflage gemäss § 13 RBG und die Plangenehmigung gemäss Enteignungsgesetz (d.h. eine 20-tägige Planauflage zuzüglich anschliessender zehntägiger Einsprachefrist nach § 40 EntG) gleichzeitig durchgeführt hat. Vorliegend sind sämtliche betroffenen Grundeigentümer, namentlich die Gesuchsgegner 1 bis 9 und 11,2 persönlich mit Einschreiben vom 25. August 2016 auf die Auflage der Bauprojektunterlagen «Kreisel U.____ring/V.____weg» vom 5. September 2016 bis zum 4. Oktober 2016 (d.h. 30 Tagen), den Umstand, dass ihr Grundstück Nr. A-284 betroffen