den Rechtsweg zu beschreiten, dieser nunmehr jedoch diesbezüglich rechtskräftig geschlossen ist, weniger schwer. 2.5 Enteignungsrecht Nachdem feststeht, dass die speziellen Voraussetzungen für eine Bewilligung des Gesuchs um vorzeitige Besitzeinweisung vorliegen, ist nachstehend zu prüfen, ob der Gesuchsteller auch über das Enteignungsrecht verfügt.