den, wiegt angesichts der grossen Zahl der vom Umfahrungsverkehr betroffenen Anwohner und Teilnehmer des öffentlichen bzw. Individualverkehrs sowie aufgrund der absoluten Dauer der verzögerungsbedingten, nachteiligen Situation von einem vollen zusätzlichen Jahr schwer. Das Interesse der Gesuchsgegner an der Nichtbewilligung des Gesuchs wiegt im Vergleich zum Interesse des Gesuchstellers an der koordinierten Realisation und damit der Verhinderung der verzögerungsbedingten Nachteile vor dem Hintergrund, dass der Bau des Kreisels rechtskräftig feststeht und die Gesuchsgegner Gelegenheit hatten, gegen das Bauprojekt und die in Aussicht gestellte formelle Enteignung