Nachvollziehbar ist auch das Argument des Gesuchstellers, dass es bei einer getrennten Ausschreibung des kantonalen Strassenbauprojekts deshalb zu höheren Gesamtkosten kommen werde, weil ein grösseres Los (d.h. beide Projekte zusammen) für einen leistungsfähigen Unternehmer attraktiver und mit Synergieeffekten verbunden sei, welche es einem solchen erlaubten, günstiger zu offerieren. Da die fragliche Summe bzw. die mutmasslichen verzögerungsbedingten Mehrkosten im Falle einer getrennten Realisation und Ausschreibung des Kreiselbauprojekts vom Gesuchsteller nicht beziffert worden sind, ist es schwierig, dem Interesse des Gesuchstellers an der Vermeidung von Mehrkosten ein