2.4.1 Allgemeines Tatbestandlich sind nur «bedeutende Nachteile» relevant, welche durch eine Verzögerung des Projekts zufolge Nichtbewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung verursacht würden (Erfordernis der Kausalität zwischen Verzögerung und Nachteil). Mit anderen Worten muss es sich um verzögerungsbedingte Nachteile handeln. Im Falle vorbestehender Nachteile gilt es entsprechend zu beurteilen, ob Intensität bzw. Ausmass ebensolcher zunehmen würden, wenn der Projektfortschritt durch eine Nichtbewilligung der vorzeitigen - 15 -