Hinzu kommt, dass eine koordinierte Realisation zusammen mit dem Bauabschnitt 3 des kommunalen Strassenbauprojekts der Einwohnergemeinde R.____ betreffend den V.____weg nur möglich ist, wenn die öffentliche Ausschreibung (Vergabeverfahren) als Gesamtprojekt (d.h. Kreiselbau und Bauabschnitt 3) demnächst erfolgen kann, weil R.____ im Anschluss an den Abschluss des Bauabschnitts 2, welcher sich aktuell im Bau befindet, den letzten Abschnitt realisieren will. Das Abwarten einer rechtskräftig festgesetzten Enteignungsentschädigung im ordentlichen Enteignungsverfahren würde demnach zu lange dauern, als dass eine Koordination möglich wäre.