873380.3000-018 D bis 20 D [006]). Für den Kreiselbau muss der Gesuchsteller insgesamt von sieben Parzellen Land erwerben. Wie dieser vorbringt und mittels Belegen nachweist, hat er sich mit der Eigentümerschaft aller Parzellen bis auf diejenige des vorliegend streitbetroffenen Grundstücks auf einen freihändigen Landerwerb einigen können. Ob eine Parzelle im Alleineigentum einer einzigen Partei steht oder die Eigentümer- - 14 -