Aus den vom Gesuchsteller eingereichten Projektunterlagen erhellt, dass eine Realisierung des Kreisels ohne die Inanspruchnahme der Parzelle der Gesuchsgegner nicht möglich wäre, weil unter anderem die Schleppkurven für Gelenkbusse, Sattelschlepper und Lastwagen ohne Inanspruchnahme von Parzelle Nr. A-284 GB R.____ ein Auslenken aus dem Kreisel in den V.____weg nicht gewährleisten würden und das Trottoir und die Velofahrbahn entlang der Parzellengrenze der Gesuchsgegner gegen den V.____weg hin abrupt enden würden und so eine unter Sicherheitsaspekten gefährliche Situation geschaffen würde (vgl. namentlich Bauprojektpläne «Schleppkurven» Nrn. 873380.3000-018 D bis 20 D [006]).