Nr. 4 zum Plan Nr. 873380.3000-007 vom 11. September 2018 bezeichneten Flächen der Parzelle Nr. A-284 der Gesuchsgegner realisiert werden könnte. Der Gesuchsteller führt dazu in Ziffer 22 seines Gesuchs vom 16. März 2020 aus, ein Bau des Kreisels sei ohne die Inanspruchnahme von Parzelle Nr. A-284 nicht möglich. Aus den vom Gesuchsteller eingereichten Projektunterlagen erhellt, dass eine Realisierung des Kreisels ohne die Inanspruchnahme der Parzelle der Gesuchsgegner nicht möglich wäre, weil unter anderem die Schleppkurven für Gelenkbusse, Sattelschlepper und Lastwagen ohne Inanspruchnahme von Parzelle Nr. A-284 GB R.___