Eine Antwort auf ihr Schreiben sei jedoch ausgeblieben. Seit dem Beginn der Planung, also noch vor dem RRB vom 17. September 2016, habe der Gesuchsteller keinerlei ernsthafte Bemühungen unternommen, die Situation der Betroffenen sachdienlich einzuschätzen. Die Wohnung der Gesuchsgegner Nr. 11 sei heute durch einen Baum vor Sonne und Lärm geschützt. Mit dem Kreiselbau würde dieser gefällt und der Strassenverkehr würde sehr nahe an das Gebäude heranrücken. Auch die (Tiefgaragen-) Ausfahrt der Gesuchsgegner werde negativ beeinflusst. Der geplante Eingriff sei deshalb erheblich.