Dass durch eine Koordination finanzielle Vorteil entstünden, sei nicht belegt, im Gegenteil sei vielmehr davon auszugehen, dass eine Koordination Mehraufwand und Mehrkosten generiere. Die Zeitnot des Gesuchstellers sei teilweise selbst verschuldet: Die Gesuchsgegner Nr. 11 hätten mit Schreiben vom 21. Oktober 2019 auf die spezielle Situation ihrer Wohnung im Hinblick auf die Höhe der Entschädigung hingewiesen und einen Augenschein verlangt. Eine Antwort auf ihr Schreiben sei jedoch ausgeblieben.