2.2.2.3 Gesuchsgegnerin Nr. 7 Mit undatierter Stellungnahme, eingegangen am 7. Mai 2020, liess sich die Gesuchsgegnerin Nr. 7 im Hinblick auf die Durchführung des Augenscheins vom 14. Mai 2020 vernehmen. Da sämtliche vorgebrachten Punkte das dem vorliegenden Verfahren nachgelagerte Verfahren auf Festsetzung einer Enteignungsentschädigung betreffen, ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht näher auf sie einzugehen. - 11 -