HEINRICH W EIBEL, Das Enteignungsrecht des Bundes, Kommentar zum Bundesgesetz über die Enteignung, zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen und zur Spezialgesetzgebung des Bundes, Band I, 1. Teil: Das Bundesgesetz über die Enteignung, Bern 1986, Art. 76, N 2). Eine vorzeitige Besitzeinweisung stellt deshalb einen besonders schweren Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum dar und steht als Ausnahme dem Grundsatz entgegen, dass Enteignungen eigentlich vor der Beanspruchung der enteigneten Grundstücksfläche zu entschädigen sind (vgl. Art. 26 BV sowie §§ 17, 26 f. und 28 Abs. 1 EntG).