1.3 Rechtskraft Gemäss § 28 Abs. 5 EntG sind die Entscheide des Enteignungsgerichts, welche eine vorzeitige Besitzeinweisung zum Gegenstand haben, endgültig. Dies bedeutet, dass gegen den Entscheid des Enteignungsgerichts kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Der vorliegende Beschluss wurde den Parteien im Nachgang zur Urteilsberatung vom 4. Juni 2020 im Dispositiv schriftlich eröffnet und ist damit rechtskräftig geworden.