Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 ging das Protokoll des Augenscheins vom 14. Mai 2020 zur Kenntnisnahme an die Parteien, verbunden mit einer Frist zur Stellungahme zum Protokoll bis spätestens 28. Mai 2020. Mit Schreiben vom 18. Mai 2020 teilte der Gesuchsteller dem Gericht mit, dass die Gesuchsgegner Nr. 10 das Entschädigungsangebot des A.____ zwischenzeitlich akzeptiert hätten. Innert Frist liessen sich der Gesuchsteller sowie die Gesuchsgegner Nr. 11 zum Protokoll des Augenscheins vernehmen, die übrigen Gesuchsgegner verzichteten auf eine Stellungnahme.