Fristgemäss liessen sich die Gesuchsgegner Nrn. 7 und 11 sowie der Gesuchsteller vernehmen, die übrigen Gesuchsgegner verzichteten auf eine Stellungnahme. Mit Eingabe vom 11. Mai 2020 reichte der Gesuchsteller unaufgefordert eine Replik zur Stellungnahme der Gesuchsgegner Nr. 11 ein. Am 14. Mai 2020 führte das Enteignungsgericht einen Augenschein auf Parzelle Nr. A-284 GB R.____ durch. Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 ging das Protokoll des Augenscheins vom 14. Mai 2020 zur Kenntnisnahme an die Parteien, verbunden mit einer Frist zur Stellungahme zum Protokoll bis spätestens 28. Mai 2020.