Gesuchstellers. Der zunächst auf 14. Mai 2020 angesetzte Augenschein wurde mit Verfügung vom 28. April 2020 inklusive der anschliessend anberaumten Hauptverhandlung «coronabedingt» abgeboten. Mit derselben Verfügung wurden neu ein Augenschein sowie eine Urteilsberatung angeordnet und die Öffentlichkeit sowie die Parteien von der Teilnahme am Augenschein sowie der Urteilsberatung ausgeschlossen. Gleichzeitig erhielten die Parteien Gelegenheit, dem Gericht bis spätestens 8. Mai 2020 mitzuteilen, worauf es anlässlich des Augenscheins seine Aufmerksamkeit richten solle. Fristgemäss liessen sich die Gesuchsgegner Nrn.