dem Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht) sinngemäss, dem Gesuchsteller sei gegenüber denjenigen Mitgliedern der Stockwerkeigentümergemeinschaft der streitgegenständlichen Parzelle Nr. A-284 GB R.____, welche einer Abtretung der benötigten Fläche bzw. deren freihändigen Erwerb sowie der vorübergehenden Beanspruchung von Teilen ihrer Parzelle während der Bauphase nicht zugestimmt hatten, die vorzeitige Besitzeinweisung über eine Abtretungsfläche von ca. 139 m2 und die vorübergehende Beanspruchung von ca. 104 m2 gemäss dem Landerwerbsblatt zu Position Nr. 4