Beschwerde an der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts Ba- sel-Landschaft. Nachdem Letzterer seine Beschwerde mit Schreiben vom 26. Juli 2018 zurückgezogen hatte, wurde das Verfahren mit Verfügung der Präsidentin vom 27. Juli 2018 abgeschrieben. Mit Entscheid Nr. 337/2018 vom 17. September 2018 stellte die 1 Die Gesuchsgegner Nr. 10 wurden erst mit Kaufdatum vom 3. Januar 2017 Grundeigentümer der Parzelle Nr. A-284 GB R.____. -3-