hingewiesen. Die Projektpläne lagen vom 5. September 2016 bis 4. Oktober 2016 auf der Gemeindeverwaltung R.____ öffentlich zur Einsichtnahme auf. Innert Frist gingen mehrere Einsprachen gegen das Bauprojekt ein. Mit Beschluss des Regierungsrats (RRB) Nr. 2018- 917 vom 12. Juni 2018 wurden sämtliche Einsprachen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Gegen diesen Beschluss erhob einzig Gesuchsgegner Nr. 9 Beschwerde an der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts Ba- sel-Landschaft.