Projekts zufolge Nichtbewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung verursacht würden (Erfordernis der Kausalität zwischen Verzögerung und Nachteil). Mit anderen Worten muss es sich um verzögerungsbedingte Nachteile handeln. Im Falle vorbestehender Nachteile gilt es entsprechend zu beurteilen, ob Intensität bzw. Ausmass ebensolcher zunehmen würden, wenn der Projektfortschritt durch eine Nichtbewilligung der vorzeitigen Inanspruchnahme verzögert würde. Bejahendenfalls sind vorbestehende Nachteile lediglich im Umfang ihrer verzögerungsbedingten Zunahme zu berücksichtigen. Schliesslich ist jeder verzögerungsbedingte Nachteil hinsichtlich seiner Bedeutsamkeit zu würdigen: