Die Parzelle des Beschwerdeführers liegt gemäss Zonenplan Siedlung vom 14. November 2007 mit etwas weniger als einem Drittel in der Wohnzone W2. Dieser Teil der Parzelle ist unbebaut. Der restliche Teil der Parzelle befindet sich westlich in der Landwirtschaftszone und ist ebenfalls unbebaut. Das Reglement über die Zonenvorschrif- - 15 -