2.2.4.3 Beurteilung Der Wert des Grundstücks hängt von seinen Nutzungsmöglichkeiten ab. Es gilt somit vorliegend zu beurteilen, ob die Abtretung die künftige bauliche Nutzung der Parzelle B-920 GB B.____ beeinträchtigt. Gemäss § 86 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (RBG, SGS 400) bestimmen die Zonenvorschriften das Mass und die Art der Nutzung einer Parzelle. Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wieviel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain (§ 47 der Verordnung zum Raum- planungs- und Baugesetz RBV vom 27. Oktober 1998 [RBV, SGS 400.11]).