Insgesamt wiegen die mit der Nähe zur Hauptstrasse verbundenen Lärmimmissionen und die fehlende freistehende Lage schwerer als die direkte Anbindung an den öffentlichen Verkehr, weshalb das streitbetroffene Grundstück des Beschwerdeführers vergleichsweise höher zu bewerten ist. Grundstück Nr. 1 (2020: CHF 1'815.00) liegt rund 300-350 m in südlicher Richtung vom Dorfkern und ist freistehend. Es weist hingegen keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr auf. Die Parzelle liegt zwischen einer Haupt- und einer kommunalen Strasse in der zweiten Reihe.