Die Parzelle des Beschwerdeführers befindet sich, was den in der Bauzone liegenden Teil anbelangt, im Flurgebiet X.____weg an erhöhter Lage am südwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde in ca. 700 m Entfernung vom Dorfplatz (Luftlinie). Die nächste ÖV- Haltestelle ist ca. 300 m entfernt (bedient durch eine Buslinie im ½-Stundentakt).