2.2.1 Parteivorbringen Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die veranschlagte Entschädigung der Beschwerdegegnerin zu tief sei, da sie auf einem Quadratmeterpreis von CHF 690.00 pro m2 beruhe, wohingegen der Durchschnittspreis für Bauland in der Gemeinde B.____ gemäss Statistischem Amt Basel-Landschaft im Jahr 2018 CHF 1'911.00 betragen habe. Die Beschwerdegegnerin entgegnet, dass ein Preis von CHF 690.00 pro m2 der im Jahre 2014 in einer ersten provisorischen Entschädigungstabelle festgelegten Summe des Gemeinderates für Entschädigungen entspreche. Zu berücksichtigen seien auch die preisrelevanten Umstände, insbesondere wenn es sich um eine Streifenenteignung handle.