Eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Spruchkörpers wurde den Parteien am 4. Januar 2021 bekanntgegeben. Am 7. Januar 2021 nahm die Fünferkammer des Enteignungsgerichts die Parzelle des Beschwerdeführers in Augenschein. Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 wurde den Parteien das schriftlich ausgefertigte Augenscheinprotokoll (AS-Protokoll) vom 7. Januar 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt. Am 18. Januar 2021 liess der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers dem Enteignungsgericht seine Honorarnote zukommen.