Mit Verfügung vom 20. August 2020 wurde der Schriftenwechsel geschlossen, die Angelegenheit der Fünferkammer zur Beurteilung überwiesen sowie ein Augenschein und eine Parteiverhandlung angeordnet. Mit Schreiben vom 2. November 2020 holte das Enteignungsgericht beim Bereich Immobilienverkehr des Hochbauamts Basel-Landschaft eine amtliche Erkundigung betreffend Erwerbspreisen von in der Wohnzone W2 gelegenem, unbebautem Bauland auf dem Gebiet der Gemeinde B.____ ein. Die angeforderte Landpreiserhebung wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. Dezember 2020 zugestellt. Eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Spruchkörpers wurde den Parteien am 4. Januar 2021 bekanntgegeben.