A. Der Gemeinderat B.____ genehmigte mit Beschluss Nr. 225 vom 7. August 2019 die provisorischen Strassenbeitragsverfügungen für das Projekt Strassenkorrektion X.____weg. Im selben Beschluss legte er die Entschädigungspreise für die mit der Korrektion zusammenhängenden Landerwerbe fest. Die provisorische Beitragsverfügung vom 16. August 2019 zur Zahlung eines Strassenbeitrages in der Höhe von CHF 10'099.00 sowie dem Erhalt einer Enteignungsentschädigung in der Höhe von CHF 45'540.00 wurde dem Beschwerdeführer als Alleineigentümer der Parzelle Nr. 920 Grundbuch (GB) B.____ per Einschreiben eröffnet.