Der Verkehrswert wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, der auch das Enteignungsgericht folgt, mit Hilfe der statistischen Methode oder Vergleichsmethode ermittelt. Dieser Methode liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der für die enteignete Parzelle im freien Handel erzielbare Preis in dem Rahmen bewegen wird, der sich auf dem Liegenschaftsmarkt durch das Spiel von Angebot und Nachfrage ohne äusseren Zwang unter sorgfältig ihre Interessen wahrenden Vertragspartnern gebildet hat. (E. 2.2.2.1) Ist das Mass der zulässigen baulichen Nutzung eines Grundstücks wie vorliegend durch Ausnutzungs-, Überbauungsziffern, etc. bestimmt, so verringert sich mit dem Verlust einer