4.4 Auch der Gesuchsgegner 2 hat eine Einsprache beim Regierungsrat eingereicht, welche abgewiesen wurde. Am 31. Oktober 2012 wurde eine Rechtskraftbescheinigung betreffend die Nutzungsplanung erlassen. Der Gesuchsgegner 2 war somit ebenfalls über das Bauprojekt informiert und setzt sich nicht mehr gegen das Bauprojekt als solches zur Wehr. 4.5 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gesuchsgegner sich nicht mehr gegen das Bauprojekt und somit gegen die Enteignung als solches zur Wehr setzen -8-