4.3 Aus dem Schreiben des Gesuchsgegners 1 an das Amt für Liegenschaftsverkehr Basel-Landschaft vom 24. November 2011 geht hervor, dass der Gesuchsgegner 1 lediglich mit der Höhe der Entschädigung für die Landabtretung nicht einverstanden war. Zudem ist aus der Stellungnahme des Gesuchsgegners 1 vom 4. April 2013 ersichtlich, dass er eine Einsprache beim Regierungsrat eingereicht und diese später zurückgezogen hat. Der Gesuchsgegner 1 war somit über das Bauprojekt informiert und setzt sich nicht mehr gegen das Bauprojekt als solches zur Wehr.