3.4 Der Gesuchsgegner 1 ist hingegen der Ansicht, dass der Gesuchsteller die Verhandlungen betreffend die Landabtretung mit allen Parteien zuerst hätte abschliessen müssen, bevor er ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung hätte einreichen dürfen. Ebenfalls hätte er zuerst die Enteignungsverhandlungen abschliessen müssen.